Das müssen Sie tun, wenn ein Unfall passiert ist

Wenn ein Unfall passiert ist, muss alles schnell gehen.
Hier lesen Sie, was Sie tun können.


Erste Hilfe

Bei einem Unfall kann jeder Mensch sofort helfen.
Manche sagen auch: Erste Hilfe leisten.
Sie können zum Beispiel auf den verletzten Menschen aufpassen.
Erste Hilfe wird gemacht, bis ein Arzt oder ein Krankenwagen kommt.


Arzt

Nach einem Unfall geht man am besten gleich zu einem Spezial-Arzt.
Einem Arzt, der sich besonders gut mit Unfällen auskennt.
Und der alles mit der Unfall-Kasse MV regeln kann.
So ein Arzt heißt Durchgangs-Arzt.
Hier ist eine Liste mit Durchgangs-Ärzten zum herunter laden.


Unfall-Anzeige machen

Wenn Sie nach einem Unfall mehr als 3 Kalender-Tage nicht arbeiten dürfen,
muss die Unfall-Kasse MV das wissen.
Jeder Tag im Kalender ist ein Kalender-Tag.
Egal, ob Sie an diesem Tag arbeiten oder nicht.

3 Kalender-Tage zählt man zum Beispiel so:

  • Sie haben montags einen Unfall.
  • Sie können donnerstags noch nicht wieder arbeiten gehen.
  • Der Unfall muss spätestens donnerstags gemeldet werden.

So zählt man, wenn ein Wochen-Ende dazwischen ist:

  • Sie haben freitags einen Unfall.
  • Sie können montags noch nicht wieder arbeiten gehen.
  • Der Unfall muss spätestens montags gemeldet werden.

Ihr Arbeit-Geber meldet den Unfall bei der Unfall-Kasse MV.
Er macht eine Unfall-Anzeige.
Sie müssen sich nicht um die Unfall-Anzeige kümmern.


Verband-Buch

Das ist ein Buch, in das alle Unfälle in Ihrem Betrieb eingetragen werden.
Auch sehr kleine Unfälle sollen eingetragen werden.
Das macht Ihr Arbeit-Geber.


Das müssen Sie wissen

Wenn Sie nach einem Unfall lange nicht arbeiten gehen können,
sind sie trotzdem noch angestellt.
Der Unfall ändert nichts an Ihrem Arbeits-Verhältnis.
Wenn Sie nach der Reha Ihre alte Arbeit nicht mehr machen können,
hilft die Unfall-Kasse MV.


Kontakt

Rufen Sie die Unfall-Kasse MV an, wenn Sie Fragen haben.
 
         Telefon 03 85 51 81 0

  Oder schreiben Sie eine E-Mail. postfach@remove-this.uk-mv.de