Diese Menschen sind bei der Unfall-Kasse MV versichert

Alle Arbeit-Nehmer sind in der Unfall-Kasse MV versichert, wenn sie im Öffentlichen Dienst arbeiten.

Als Arbeiter oder Angestellte.

Zum Beispiel:

  • Beim Land Mecklenburg-Vorpommern.
  • Bei einer Stadt oder einer Gemeinde.
  • Bei einem Unternehmen, das dem Land gehört. Oder der Stadt. Oder der Gemeinde.
  • Bei den meisten Spar-Kassen

Auch diese Menschen sind meistens bei der Unfall-Kasse MV versichert:

  • Kinder, die eine Kita oder einen Kinder-Garten besuchen.
  • Schüler an einer öffentlichen Schule oder an einer Berufs-Schule.
  • Studenten an der Uni.
  • Menschen, die einen anderen Menschen zu Hause pflegen. Oder ihm im Haushalt helfen.

Die Unfall-Kasse MV hilft diesen Menschen:

  • Wenn sie einen Unfall bei der Arbeit hatten.
  • Wenn sie einen Unfall in der Kita hatten. Oder in der Schule. Oder an der Uni.
  • Wenn sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hatten. Oder auf dem Weg zur Kita, zur Schule oder zur Uni.
  • Wenn sie eine Beruf-Krankheit haben. Das heißt: wenn sie durch die Arbeit krank geworden sind.

 
Haben Sie eine Haushalts-Hilfe oder eine Pflege-Person?

Dann müssen Sie diese Person bei der Unfall-Kasse MV versichern.
Wie das geht, lesen Sie hier.


Kontakt

Rufen Sie die Unfall-Kasse MV an, wenn Sie Fragen haben.
 
         Telefon 03 85 51 81 0

  Oder schreiben Sie eine E-Mail. postfach@remove-this.uk-mv.de