Diese Menschen sind bei der Unfall-Kasse MV versichert
Alle Arbeit-Nehmer sind in der Unfall-Kasse MV versichert, wenn sie im Öffentlichen Dienst arbeiten.
Als Arbeiter oder Angestellte.
Zum Beispiel:
- Beim Land Mecklenburg-Vorpommern.
- Bei einer Stadt oder einer Gemeinde.
- Bei einem Unternehmen, das dem Land gehört. Oder der Stadt. Oder der Gemeinde.
- Bei den meisten Spar-Kassen
Auch diese Menschen sind meistens bei der Unfall-Kasse MV versichert:
- Kinder, die eine Kita oder einen Kinder-Garten besuchen.
- Schüler an einer öffentlichen Schule oder an einer Berufs-Schule.
- Studenten an der Uni.
- Menschen, die einen anderen Menschen zu Hause pflegen. Oder ihm im Haushalt helfen.
Die Unfall-Kasse MV hilft diesen Menschen:
- Wenn sie einen Unfall bei der Arbeit hatten.
- Wenn sie einen Unfall in der Kita hatten. Oder in der Schule. Oder an der Uni.
- Wenn sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hatten. Oder auf dem Weg zur Kita, zur Schule oder zur Uni.
- Wenn sie eine Beruf-Krankheit haben. Das heißt: wenn sie durch die Arbeit krank geworden sind.
Haben Sie eine Haushalts-Hilfe oder eine Pflege-Person?
Dann müssen Sie diese Person bei der Unfall-Kasse MV versichern.
Wie das geht, lesen Sie hier.
Kontakt
Rufen Sie die Unfall-Kasse MV an, wenn Sie Fragen haben.
Telefon 03 85 51 81 0
Oder schreiben Sie eine E-Mail. postfach@ uk-mv.de
Adresse
Mecklenburg-
Vorpommern
Postfach 11 02 32
19002 Schwerin
oder
Wismarsche Str. 199
19055 Schwerin
Telefon: 03 85 51 81 0
E-Mail: postfach@uk-mv.de
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